Sündenbock »Bischof« Williamson?

Von | 2. Dezember 2009

Der Regensburger Bischof Gerhard Ludwig Müller hat das laufende Strafverfahren gegen den britischen Holocaust-Leugner Richard Williamson (einer von vier »Bischöfen« der traditionalistischen Piusbruderschaft) wegen Volksverhetzung als »zwingend nötig« bezeichnet. Die Leugnung des Holocaust stehe nach deutschem Gesetz unter Strafe, daher müsse die Justiz ermitteln, sagte Müller dem epd. Das Strafverfahren gegen Williamson sei »allein aus Rechtsgründen geboten«. Bischof Müller ist für klare Aussagen (nicht nur in diesem Fall) bekannt, seine verbalradikale Distanzierung vom traditionalistischen Wiederholungstäter ist aus meiner Sicht aber problematisch:

  1. Das Problem des in der Piusbruderschaft weit verbreiteten Antijudaismus wird auf den antisemitischen Extremfall Williamson reduziert. »Eine subtile, aber verbreitete Form der Verharmlosung besteht darin, strukturelle Probleme zu personalisieren«, so der Kirchenrechtler Prof. Werner Böckenförde 1998 in einem Vortrag bei der KirchenVolksBewegung »Wir sind Kirche«. Bereits am 26. Januar 2009 hatte der damalige Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Meyer, hingegen festgestellt: »Wir haben immer gewusst: Zwischen der fortdauernden Ablehnung der Ergebnisse des II. Vatikanischen Konzils durch die Traditionalisten und ihrer tief reaktionären und freiheitsfeindlichen Haltung besteht ein enger Zusammenhang. Dass jemand von ihnen nun auch die Verbrechen der Shoah leugnet, kann darum nicht ernsthaft überraschen.«
  2. Den Kirchenfürsten Müller »kostet es nichts«, ein hartes Vorgehen des Staates gegen Williamson zu fordern oder zu unterstützen, zumal das Verfahren ja längst im Gang ist. Seine Aussage, das Strafverfahren sei »allein aus Rechtsgründen geboten«, ist zwar korrekt, allerdings bleibt die Frage offen, wieso ein solcher Straftäter von der innerkirchlichen Sanktion der Exkommunikation befreit werden konnte (trotz des Wissens um seinen notorischen Antisemitismus) bzw., warum nicht im Nachhinein die Aufhebung der Exkommunikation annulliert wurde (notfalls auch mit der vorgeschobenen Begründung, man sei von Williamson arglistig getäuscht worden). Mit der Aufhebung der Exkommunikation ist Williamson wieder zum Empfang der Sakramente zugelassen, offenbar ist »Volksverhetzung« und »Verunglimpfung von Leid, Tod und Andenken« mehrerer Millionen Menschen kein Grund, Williamson als »öffentlichen Sünder« zu exkommunizieren. Man vergleiche im Gegensatz dazu nur die jüngsten Stellungnahmen spanischer oder US-amerikanischer Bischöfe zu Politikern, die liberalen Gesetzen zum Schwangerschaftsabbruch zugestimmt hatten und deswegen nicht mehr zur Eucharistie zugelassen werden.
  3. Die kirchenpolitische Brisanz der Heimholung der Piusbruderschaft wird verdrängt, statt dessen konzentriert sich Müllers Kritik auf den Antisemitismus Williamsons, dem man mit einem Strafverfahren vor einem deutschen Gericht offenbar ausreichend entgegentritt. Dass die Piusbruderschaft darüber hinaus elementare Menschenrechte ablehnt, wird verschwiegen, vermutlich weil sie sich dabei mit einigem Recht auf die bis zum Zweiten Vatikanum vorherrschende Tradition der römischen Kirche berufen kann. Müller hingegen weiß nur zu gut, dass Benedikt XVI. peinlich darauf bedacht ist, die Kirchengeschichte durch die Brille einer »Hermeneutik der Kontinuität« zu betrachten. Angesichts der vom Konzil vorgenommenen inhaltlichen Korrekturen dogmatischer Lehren befindet sich der Papst in einem »Dilemma«, das aber kaum ein römisch-katholischer Theologe offen zugeben will, eine rühmliche Ausnahme stellt der Innsbrucker Dozent Paul Weß dar. Die innerkirchliche Kritik an der Heimholung der Piusbrüder hat Bischof Müller konsequenterweise als »Unterstellung, die jeder Grundlage entbehrt«, zurückgewiesen.

Zur Wahrnehmung seiner »Verantwortung für das Wohl der Kirche von Regensburg wie der Gesamtkirche« ist Bischof Müller offenbar auf Sündenbocke angewiesen …

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