Offener Brief an den BDKJ-Bundespräses

Von | 1. März 2012

Sehr geehrter Herr Pfarrer Rapp,

in einem Interview, das heute im Deutschlandradio Kultur ausgestrahlt wurde, haben Sie sich zur Frage der Frauenordination in der römisch-katholischen Kirche wie folgt geäußert:

Ich kann mir Priesterinnen vorstellen (…) ich tu mich nach wie vor schwer mit den lehramtlichen Aussagen, warum Frauen nicht zu Priestern geweiht werden (…) Die haben mich noch nie persönlich überzeugt. Und im Gespräch mit vor allem auch jungen Menschen merke ich, da ist keine Überzeugungskraft drin.

Gestatten Sie mir zu Ihren Ausführungen folgende Fragen:

  1. Halten Sie die Lehre von Papst Johannes Paul II., die römisch-katholische Kirche habe »keinerlei Vollmacht (.), Frauen die Priesterweihe zu spenden«, für eine unfehlbare Äußerung des ordentlichen und universalen Lehramtes? (Vgl. dazu das Apostolische Schreiben »Ordinatio Sacerdotalis« vom 22. Mai 1994: »Damit also jeder Zweifel bezüglich der bedeutenden Angelegenheit, die die göttliche Verfassung der Kirche selbst betrifft, beseitigt wird, erkläre ich kraft meines Amtes, die Brüder zu stärken (vgl. Lk 22,32), daß die Kirche keinerlei Vollmacht hat, Frauen die Priesterweihe zu spenden, und daß sich alle Gläubigen der Kirche endgültig an diese Entscheidung zu halten haben.« bzw. die »Antwort auf den Zweifel bezüglich der im Apostolischen Schreiben ‚Ordinatio sacerdotalis‘ vorgelegten Lehre« der Kongregration für die Glaubenslehre vom 28. Oktober 1995 (die von Papst Johannes Paul II. gebilligt und zu veröffentlichen angeordnet wurde): »Diese Lehre fordert eine endgültige Zustimmung, weil sie, auf dem geschriebenen Wort Gottes gegründet und in der Überlieferung der Kirche von Anfang an beständig bewahrt und angewandt, vom ordentlichen und universalen Lehramt unfehlbar vorgetragen worden ist.«
  2. Teilen Sie die Ansicht des Bonner Kirchenrechtlers Prof. Dr. Norbert Lüdecke bezüglich »Ordinatio Sacerdotalis«? (vgl. Norbert Lüdecke, Die Grundnormen des katholischen Lehrrechts in den päpstlichen Gesetzbüchern und neueren Äußerungen in päpstlicher Autorität (FzK 28), Würzburg 1997, S. 516: »Mit dem Apostolischen Schreiben Ordinatio Sacerdotalis hat Papst Johannes Paul II. autoritativ erklärt, es sei unfehlbare Lehre des ordentlichen und universalen Lehramts der über die Welt verstreuten Gemeinschaft der Bischöfe, daß die Priesterweihe Männern vorzubehalten ist. Durch diesen Akt ist offenkundig, daß es sich um eine definitive, d. h. letztgültige, irreformable, von niemandem jemals mehr revidierbare Lehre der katholischen Kirche handelt.«)
  3. Stimmen Sie der Auffassung zu, dass derjenige, der »diese als endgültig zu haltenden Sätze ablehnt«, sich damit »der Lehre der katholischen Kirche widersetzt« und »nicht mehr in der vollen Gemeinschaft mit der katholischen Kirche« steht? Stimmen Sie der Auffassung zu, das jemand, der die Lehre von der Unmöglichkeit der Priesterweihe von Frauen »hartnäckig ablehnt und (…) nicht widerruft«, »mit einer gerechten Strafe belegt« werden soll? (Vgl. CIC nach Änderungen durch das Apostolische Schreiben »Ad tuendam fidem« von Papst Johannes Paul II. vom 18. Mai 1998: »Can. 750 – § 2. Fest anzuerkennen und zu halten ist auch alles und jedes, was vom Lehramt der Kirche bezüglich des Glaubens und der Sitten endgültig vorgelegt wird, das also, was zur unversehrten Bewahrung und zur getreuen Darlegung des Glaubensgutes erforderlich ist; daher widersetzt sich der Lehre der katholischen Kirche, wer diese als endgültig zu haltenden Sätze ablehnt. (…) Can. 1371 – Mit einer gerechten Strafe soll belegt werden: 1º wer außer dem in can. 1364, § 1 genannten Fall eine vom Papst oder von einem Ökumenischen Konzil verworfene Lehre vertritt oder eine Lehre, worüber can. 750, § 2 oder can. 752 handelt, hartnäckig ablehnt und, nach Verwarnung durch den Apostolischen Stuhl oder den Ordinarius, nicht widerruft.« bzw. Kongregation für die Glaubenslehre, Lehrmäßiger Kommentar zur Schlussformel der Professio fidei, vom 29. Juni 1998: »Deshalb ist jeder Gläubige gehalten, diesen Wahrheiten seine feste und endgültige Zustimmung zu geben, die im Glauben an den Beistand, den der Heilige Geist dem Lehramt schenkt, und in der katholischen Lehre von der Unfehlbarkeit des Lehramtes in diesen Bereichen gründet. Wer sie leugnet, lehnt Wahrheiten der katholischen Lehre ab und steht deshalb nicht mehr in der vollen Gemeinschaft mit der katholischen Kirche.«)
  4. Welche Schlussfolgerungen ziehen Sie als römisch-katholischer Priester und Präses des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) daraus, dass eine vom Papst als unfehlbar vorgetragene Lehre Sie »noch nie persönlich überzeugt« hat und Sie »im Gespräch mit vor allem auch jungen Menschen« bemerken, »da ist keine Überzeugungskraft drin«?
  5. Halten Sie es für möglich, dass ein Papst oder ein Konzil der römisch-katholischen Kirche einmal erklärt, bei der Lehre von »Ordinatio Sacerdotalis« handle es sich nicht um eine unfehlbare Lehre, die Gläubigen müssten sich ab sofort nicht mehr daran halten, Papst Johannes Paul II. habe den Verbindlichkeitsgrad seiner Lehräußerung irrtümlich als »endgültig zu haltend« bezeichnet und Gläubige mit Strafen belegt, die bereits vorher eine Lehre vertreten haben, die inzwischen von einem Papst oder einem Konzil als mit dem Glauben der Kirche vereinbar bezeichnet wird?

Über Ihre Antwort würde ich mich sehr freuen und sie wegen des hohen öffentlichen Interesses gerne auf meiner Website veröffentlichen.

Mit freundlichen Grüßen,
Thomas Wystrach

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