Die Aufhebung der Exkommunikation für vier Bischöfe der Piusbruderschaft und der Eindruck, diese Maßnahme sei symptomatisch für den kirchenpolitischen Kurs von Papst Benedikt XVI., haben (nicht zuletzt wegen des Tabubruchs der Holocaust-Leugnung durch Bischof Williamson) in der Öffentlichkeit für heftige Debatten gesorgt und zu einer vorübergehend gesteigerten Aufmerksamkeit der Medien für kirchliche Themen geführt. Eine Petition »für die uneingeschränkte Anerkennung der Beschlüsse des II. Vatikanischen Konzils« ist innerhalb eines Monats von über 30.000 Katholiken unterzeichnet worden.
Überdurchschnittlich hoch war auch die Beteiligung an einer Internet-Umfrage von Publik-Forum »Was tun angesichts der Kirchenkrise: Auftreten oder Austreten?« Eine deutliche Mehrheit sprach sich für einen Verbleib in der Kirche aus, mit der Begründung, »nur innerhalb der Kirche kann man etwas verändern« (42%), man »verdanke der Kirche viel und liebe sie mit ihren Fehlern und Schwächen« (8,7%) oder man »bleibe katholisch, denn die derzeitige Aufregung ist nicht nachvollziehbar« (6,5%). Nicht mal für ein Fünftel der Befragten kommt ein Kirchenaustritt in Frage (»Die Hoffnung auf Reformen habe ich aufgegeben« – 18,7%), gerade einmal 6,3% wollen »die Amtskirche nicht mehr durch die Kirchensteuer unterstützen, aber in meiner Pfarre bleiben«.
Wie sind solche für Außenstehende überraschende Ergebnisse zu erklären? Warum bleiben die eigentlich zu erwartenden massenhaften Kirchenaustritte aus? Woher kommt die psychologisch aufschlussreiche Sehnsucht nach Geborgenheit im »Schoß von Mutter Kirche«? In seinem Beitrag »Mehr Geschlecht als Recht? Zur Stellung der Frau nach Lehre und Recht der römisch-katholischen Kirche« (enthalten im Sammelband »Zur Brisanz der Geschlechterfrage in Religion und Gesellschaft«, Innsbruck 2009), stellt der Bonner Kirchenrechtler Norbert Lüdecke »drei im Einzelnen sehr verschieden ausgeprägte Varianten« vor, die Gläubigen als Handlungsalternativen im System der »römisch-katholischen Kirche« zur Verfügung stehen:
- Der kämpferisch-emanzipatorische Weg transzendiert das römisch-katholische System und führt zwingend aus ihm heraus. (…)
- Der evolutiv-reformerische Versuch bleibt in der Methode systemimmanent, setzt auf Überzeugungsarbeit den Verantwortlichen gegenüber. Am Ziel ‘Gleichberechtigung’ hält er aber fest und ist insoweit illusionär. Er blendet den geltungstheoretischen Status lehramtlicher Aussagen, einschließlich irreformabler wie etwa die Unmöglichkeit der Priesterweihe für Frauen, aus. (…) Letztlich handelt es sich um eine uneingestandene oder anonyme Identifikation.
- Der explizit identifikatorische und konfessorische Weg ist der einzig kirchenamtlich legitime und gewünschte.
Wer sich bei römisch-katholischen Reformgruppen umsieht, findet dort bisweilen fundierte strukturelle Analysen und kreative Formen eines »zivilen Ungehorsams« wie die »Umwidmung von Kirchensteuern« oder den Aufbau ökumenischer Basisgemeinden. Sowohl in der »Kirchenreformszene« als auch in vielen Pfarrgemeinden und katholischen Verbänden begegnet man aber immer wieder auch Menschen mit einem masochistisch gepflegten »Leiden an der Kirche«, einem fast pathologisch gewendeten »Sentire cum ecclesia«. Die »uneingestandene Identifikation« dieser unerwiderten »Liebe zur Kirche« verhindert einen konsequenten Abschied von dem als repressiv empfundenen (und oft verbalradikal kritisierten) System. Der römisch-katholische Kirchenrechtler Hans Barion bezeichnete diese oft lebenslänglichen Fixierungen bereits vor Jahrzehnten zynisch, aber treffend als »kleine Tragödien des schwachen Gewissens«, die dort vor sich gingen,
wo die objektive Eindeutigkeit der kirchlichen Lehre und die Härte des ihren dogmatischen Gehalt schützenden kanonischen Rechts mit seinen Strafen auf einen Verstand und Willen treffen, die weder die Kraft haben, das eigene Ich mit seinen subjektiven Meinungen und Strebungen in die objektive Gemeinschaft der katholischen Kirche einzufügen, noch die entgegengesetzte Kraft, das eigene Gewissen über die Lehre der Kirche zu stellen, wenn es von ihr abweicht. (Aus: Werner Böckenförde (Hg.), Kirche und Kirchenrecht. Gesammelte Aufsätze von Hans Barion, Paderborn u.a. 1984)
Norbert Lüdecke erklärt dieses paradox anmutende Verhalten damit, man würde »die biographische Fernbindekraft der soziologisch immer noch erfolgreichen ‘Sinnagentur’ römisch-katholische Kirche unterschätzen«. Diese Analyse wird bestätigt durch den Befund des römisch-katholischen Religionssoziologen Michael N. Ebertz (Freiburg), der die Möglichkeiten der »Dissonanzreduktion« insbesondere für römisch-katholische Frauen, die trotz aller Akzeptanzprobleme ein hohes Maß an ehrenamtlichem Engagement und emotionaler Verbundenheit mit der Kirche aufweisen, in seinem Beitrag über »Frauen und die katholische Kirche in Deutschland« (erschienen in M. Klöcker / U. Tworuschka [Hg.]: »Handbuch der Religionen«) erläutert: So würde das »Eigentliche des Glaubens« von kirchenoffiziellen Lehren getrennt oder zwischen »Kirche« und Pfarrgemeinde unterschieden; kognitive Dissonanzen könnten »durch liberale Einstellungen in der Pastoral ‘vor Ort’ reduziert werden«. Auch »spezielle kirchliche Rituale« in der Frauenseelsorge, die »Träume und Visionen (…) pflegen«, würden »Störungen der Beziehung zur kirchlichen Institution« auffangen. Wichtig sei auch die »Ventilfunktion« der katholischen Verbände, solche Orte seien »durchaus in der Lage, genügend Gratifikationen bereit zu halten, Kirchenkritik zu absorbieren und über die Vermittlung zumindest von ‘voice’-Fiktionen den Exit von Frauen in größerem Ausmaß zu verhindern«.
Statt das kirchliche System durch den Entzug ihres ehrenamtlichen Engagements zu schwächen, haben die Verbände aus Ebertz’ Sicht
die Funktion einer institutionalisierten Dauerreflexion übernommen, in der auch und gerade in der Kommunikation der Differenz zu den lehramtlichen Äußerungen der katholischen Kirche soziale Nähe zu ihr und Bindung an sie gesteigert werden soll, jedenfalls Kirchendistanz vermindert und die Chance zum Kirchenaustritt reduziert werden soll.
Die für solche »postmodernen Balancierungen« erforderliche Frustrationstoleranz bringen allerdings jüngere Menschen kaum noch auf, Jubelbilder vom Weltjugendtag oder begeisterte TV-Statements von Vertretern einer angeblichen »Generation Benedikt« können darüber nicht hinwegtäuschen. Die Katholische Jugend Österreich appelliert mit einer T-Shirt-Aktion vielmehr an ihre Mitglieder: »Aufbauen statt abhauen!«
Angesichts der »gegenwärtigen Lage in der römisch-katholischen Kirche« hatte der Limburger Domkapitular und Kirchenrechtler Werner Böckenförde bereits 1998 beim 5. Bundestreffen der KirchenVolksBewegung »Wir sind Kirche« den »unverstellten Blick auf harte rechtliche Realitäten« gelenkt und die kritischen Gläubigen dazu aufgefordert,
sich dieser Situation sehenden Auges auszusetzen, die rechtlich so verfasste Kirche als solche wahrzunehmen, in der Rechtsgestalt der Kirche das Kirchenverständnis des Gesetzgebers zu erkennen. Der klare Blick darauf befreit, befreit von Illusionen, von beschönigenden, dem Wunschdenken entsprechenden Selbst- oder Fremdtäuschungen über einen in Wirklichkeit weniger positiven Sachverhalt. Nichts gegen »Kirchenträume«, aber alles gegen ihre Verwechslung mit der Kirchenrealität. (…) Darum sollten Gläubige (…) wachsam sein gegen die verschiedenen in der Kirche heute anzutreffenden Formen der Verharmlosung und Bagatellisierung. Ob gewollt oder nicht: Sie beschwichtigen und behindern so Veränderung.
Im einzelnen nannte Böckenförde die Personalisierung von Strukturmängeln, die Verharmlosung von Rechtsfragen, die Harmonisierung in Verkündigung und Theologie, die Beruhigung durch vermeintliche Relativierung und die Beruhigung durch Vertröstung.
Norbert Lüdecke formuliert in seinem Beitrag über »Die Rechtsgestalt der römisch-katholischen Kirche« (ebenfalls im »Handbuch der Religionen« erschienen) die ernüchternden »Konsequenzen für ‘Reformer’«, die sich »z.T. kämpferisch und contra legem« engagieren:
Die Amtskirche ist hinsichtlich ihrer sakrosankten Kernstrukturen nicht nur reformunwillig. Sie ist ihren eigenen dogmatischen Festlegungen gegenüber machtlos und insoweit nicht vorwerfbar reformunfähig. Wo als unaufgebbar mit strafrechtlich gestützter Einforderung von Rechts- und Heilsgehorsam und so als Bestandteil des göttlichen Gründerwillens Gelehrtes geändert würde, geschähe nicht Relativierung oder Reformierung, sondern Selbstaufgabe. Dafür hat die kirchliche Autorität ein ausgeprägtes und realistisches Gespür.
(Erstveröffentlichung dieses Beitrags im früheren Blog von Publik-Forum)