Sehr geehrte Frau Dr. Raiser, sehr geehrter Herr Prof. Dr. Meyer,
ich schreibe an Sie als die evangelische Präsidentin und den katholischen Präsidenten des Ökumenischen Kirchentags 2003. Heute habe ich mir das Programm aus dem Internet herunter geladen und begonnen, es mit großem Interesse durchzusehen. Ich teile Ihre Freude, »dass gewachsenes Vertrauen und der Geist ökumenischen Miteinanders ansteckend wirken und alle, die am ÖKT teilhaben, mit Begeisterung erfüllen« wird (S. 8). Ebenso bin ich der Ansicht von Landesbischof Huber und Kardinal Sterzinsky: »Der Wunsch unter Christen nach Gemeinschaft und Einheit ist mit dem, was bis heute möglich ist, bei weitem nicht gestillt.« (S. 9)
Unverständlich bleibt mir allerdings Ihr Hinweis auf Seite 10: »Zusammen mit dem Gemeinsamen Vorstand des Ökumenischen Kirchentages bitten wir darum, die in den Kirchen gültigen Regeln zu achten und in Bezug auf Eucharistiefeier und Abendmahl in ökumenischer Sensibilität miteinander umzugehen.«
Selbstverständlich kenne ich die Bestimmung von can. 844, § 1 CIC: »Katholische Spender spenden die Sakramente erlaubt nur katholischen Gläubigen; ebenso empfangen diese die Sakramente erlaubt nur von katholischen Spendern«. Ich weiß auch, dass es mir nach can. 844, § 2 CIC selbst dann, wenn »es physisch oder moralisch unmöglich ist, einen katholischen Spender aufzusuchen«, nicht erlaubt ist, am Abendmahl in einer evangelischen Kirche teilzunehmen, weil es nach Ansicht des katholischen Kirchenrechts dort nicht möglich ist, die Eucharistie »von nichtkatholischen Spendern zu empfangen, in deren Kirche die genannten Sakramente gültig gespendet werden«. Meine Frage: Halten Sie diese Formulierungen des CIC (»die in der katholischen Kirche gültige Regel«) für »ökumenisch sensibel«?
Gegen welche in der EKD gültige Regel verstoße ich, wenn ich als römisch-katholischer Christ (Bistum Aachen) an einem evangelischen Gottesdienst teilnehme und dort der Einladung zum Empfang des Abendmahls folge? Landesbischof Huber sagte bei der konstituierenden Sitzung des ÖKT-Präsidiums: »Auch wir als evangelische Kirche können uns nicht unter einen Druck setzen lassen, unter dem wir beispielsweise auf etwas verzichten würden, was Gott sei Dank zu einem unaufgebbaren Element unseres evangelischen Verständnisses des Abendmahls geworden ist, nämlich dass wir zu ihm alle getauften Christen einladen, die nach der Ordnung ihrer Kirche zum Abendmahl zugelassen sind.«
Meine Frage: Bin ich (seit meiner Erstkommunion am 26. April 1981 »nach der Ordnung meiner Kirche zugelassen«) nun »ökumenisch unsensibel«, wenn ich der Einladung einer evangelischen Gemeinde zum Abendmahl folge oder ist Landesbischof Huber »ökumenisch unsensibel«, wenn er mich zur Teilnahme am Abendmahl einlädt?
Auf dem Katholikentag 2000 in Hamburg hat Landesbischöfin Jepsen in einer Predigt, die auf der Website des Katholikentags dokumentiert wird, gesagt: »Bewegend war es für mich, als vor 2 Wochen ein römisch-katholischer Erzbischof an unserer evangelisch-lutherischen Abendmahlsfeier teilnahm. ‚Ich wollte damit bewusst ein Zeichen setzen‘, sagte er mir im Anschluss, ‚ich habe viele Jahre in Deutschland gelebt und weiß, dass die deutschen Bischöfe es noch nicht können, aber ich komme aus Taiwan. So ist es mir möglich.’« Bei dem erwähnten römisch-katholischen Würdenträger handelt es sich um den Erzbischof von Taipeh und Vorsitzenden des Nationalen Kirchenrates von Taiwan, Joseph Ti-kang (auf der Website des Evangelischen Missionswerks in Deutschland (EMW) schreibt eine Mitarbeiterin: »Für die deutsche Seite war es beglückend zu erleben, daß es für die taiwanesische Seite trotz aller konfessionellen, politischen und persönlichen Gegensätze möglich war, miteinander das Heilige Abendmahl zu feiern.«) Meine Frage: Hat Bischöfin Jepsen im Jahr 2000 »ökumenisch unsensibel« gehandelt, als sie den katholischen Erzbischof Ti-kang zum Abendmahl eingeladen hat? Hat sich Erzbischof Ti-kang »ökumenisch unsensibel« verhalten, als er – unter Missachtung der »in seiner Kirche gültigen Regel« – in einem evangelischen Gottesdienst am Abendmahl teilgenommen hat? Ist das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) »ökumenisch unsensibel«, wenn es diesen Vorgang auf einer Website dokumentiert?
Der Hildesheimer Bischof Homeyer hat im Jahre 2001 laut Auskunft einer katholischen Pfarrgemeinde seines Bistums geschrieben: »Der Ruf nach einem gemeinsamen Abendmahl wäre nicht so bedeutsam, wenn wir alle nicht zuerst fixiert immer darauf nur schauen würden, ob wir von der anderen Konfession auch ausdrücklich eingeladen würden oder nicht, obwohl es doch jahrelange Praxis schon bei uns sei, keinem den Empfang zu verweigern, der auf Grund des Entscheid seines eigenen Gewissens in dieser oder jener Kirche zum Tisch des Herrn hinzutreten« wolle. Meine Frage: Halten Sie diese öffentliche bischöfliche Duldung einer »jahrelangen Praxis«, die die oben zitierten »in der katholischen Kirche gültigen Regeln« missachtet, für »ökumenisch unsensibel«? [Hinweis Juni 2003: Bischof Homeyer lässt dieses Zitat inzwischen durch sein Sekretariat dementieren.]
Der Theologe Fulbert Steffensky hat in einem Vortrag beim Deutschen Evangelischen Kirchentag 1999 folgende Begebenheit geschildert: »Ein italienischer Bischof lädt eine kleine Gruppe von Wissenschaftlern ein und bespricht mit ihnen moraltheologische Probleme. An einem Morgen hält der Bischof die Messe für seine Gruppe. Ein protestantisches Mitglied fragte ihn, ob auch er kommunizieren dürfte. Der Bischof antwortet: ‚Wer viel fragt, bekommt viele Antworten.‘ Und der Professor darf kommunizieren. (…) Der Professor heißt Chrystoph Morin, er ist ein polnischer Mathematiker. Der Bischof heißt Johannes Paul II., Bischof von Rom und Papst. Ort des Geschehens: Castell Gandolfo«. Meine Frage: Haben sich Prof. Morin oder gar Papst Johannes Paul II. damals »ökumenisch unsensibel« verhalten, weil sie sich nicht an die »in der katholischen Kirche gültige Regel« gehalten haben? Sind die evangelische Präsidentin und der katholische Präsident des Ökumenischen Kirchentages 2003 etwa »päpstlicher als der Papst«?
Ich würde mich freuen, wenn Sie mir auf diese Fragen plausible Antworten geben könnten.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Thomas Wystrach
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